Anerkennung der AGB der Knüsel Training AG (KTAG)
Mit der Anmeldung an einen von der Knüsel Training AG durchgeführten Kurs anerkennt die anmeldende Person vorliegende AGB.
Anmeldung
Anmeldungen zu KTAG-Kursen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich (E-Mail oder andere geeignete Form). Ist der Kurs ausgebucht, erfolgt umgehend eine Information, wenn verfügbar unter Hinweis auf einen Folgekurs.
Kursdurchführung
Kursabsage
Die KTAG behält sich das Recht vor,
Abmeldung
Kann die angemeldete Person einen Kurs nicht besuchen, besteht das Recht, einen Ersatz zu schicken.
Wird keine Ersatzperson gestellt, ist die Abmeldung schriftlich (E-Mail oder andere geeignete Form) an die KTAG zu senden.
Bei Abmeldung spätestens 10 Tage vor dem Kurs werden bereits bezahlte Kurskosten zu 100% zurückerstattet.
Bei Abmeldung weniger als 10 Tage vor dem Kurstag (bei mehrtägigen Kursen vor dem ersten Kurstag) oder unentschuldigtem Fernbleiben sind die Kurskosten wie bei Teilnahme vollumfänglich geschuldet.
In letzterem Falle kann der Angemeldete den Kurs an einem anderen Datum besuchen.
Kursattest
Die Teilnehmenden erhalten ein persönliches Attest, welches ihnen den Kursbesuch bescheinigt. Die KTAG entscheidet, ob dieses physisch oder elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
Wird der Kurs nur teilweise besucht, kann die KTAG das Attest entsprechend anpassen oder die Ausstellung gänzlich verweigern.
Kurskosten
Die KTAG stellt in der Regel 15 Tage vor dem Kurs die Kurskosten in Rechnung. Sie sind rechtzeitig vor dem ersten Kurstag zu bezahlen. Die KTAG kann angemeldete Personen, welche das Kursgeld nicht vollumfänglich bezahlt haben, vom Kurs ausschliessen.
Recht an Kursunterlagen und weiteren Publikationen
Die Rechte an den Kursunterlagen und weiteren Publikationen der KTAG liegen bei der KTAG. Kursteilnehmende erwerben mit der Teilnahme ein Recht zur Nutzung zu persönlichen Ausbildungs- und Nachschlagezwecken. Die Verwendung zu anderen Zwecken bedarf der expliziten Zustimmung der KTAG.
Haftung der Knüsel Training AG
Generell haftet die KTAG nur für Schäden, welche sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat und die direkt in ihrem Verantwortungsbereich liegen.
Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtstand ist Solothurn.